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Betroffenenrechte

Auskunft, Löschung, Widerspruch — Anfragen rechtssicher und fristgerecht bearbeiten.

Jede Person, deren Daten Sie verarbeiten, hat Rechte — und Sie als Unternehmen haben die Pflicht, diese Rechte zu erfüllen. Fristgerecht, vollständig und ohne bürokratische Hürden. Das klingt selbstverständlich, ist in der Praxis aber eine der häufigsten Schwachstellen.

Die Rechte der Betroffenen im Überblick

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Auskunftsrecht
Art. 15 DSGVO

Betroffene können verlangen zu erfahren, welche Daten Sie über sie verarbeiten, zu welchem Zweck, wie lange und an wen Sie sie weitergeben. Frist: 1 Monat.

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Recht auf Berichtigung
Art. 16 DSGVO

Unrichtige Daten müssen auf Verlangen unverzüglich korrigiert werden. Unvollständige Daten müssen ergänzt werden.

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Recht auf Löschung
Art. 17 DSGVO

Das sogenannte "Recht auf Vergessenwerden". Betroffene können Löschung verlangen, wenn der Zweck entfallen ist, eine Einwilligung widerrufen wurde oder die Verarbeitung unrechtmäßig war.

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Recht auf Einschränkung
Art. 18 DSGVO

Während einer Prüfung oder bei Widerspruch können Betroffene verlangen, dass Daten nur noch eingeschränkt verarbeitet werden — sie werden quasi "eingefroren".

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Datenportabilität
Art. 20 DSGVO

Bei Einwilligung oder Vertrag können Betroffene ihre Daten in einem maschinenlesbaren Format herausverlangen, um sie zu einem anderen Anbieter mitzunehmen.

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Widerspruchsrecht
Art. 21 DSGVO

Gegen Verarbeitungen auf Basis berechtigten Interesses oder für Direktmarketing kann jederzeit Widerspruch eingelegt werden. Der muss unmittelbar beachtet werden.

Fristen und Pflichten

Anfrage Frist Verlängerung
Auskunftsanfrage (Art. 15) 1 Monat + 2 Monate bei komplexen Anfragen (mit Begründung)
Löschungsanfrage (Art. 17) Unverzüglich Keine Verlängerung, aber Prüfung ob Ausnahmen greifen
Berichtigungsanfrage (Art. 16) Unverzüglich Keine Verlängerung
Widerspruch Direktmarketing (Art. 21) Sofort Keine Verlängerung — muss unmittelbar beachtet werden

Prozess für Betroffenenanfragen aufbauen

Damit Anfragen nicht im Chaos versinken oder Fristen verpasst werden, brauchen Sie einen dokumentierten Prozess. Mindestens:

1

Eingang erfassen — wann wurde die Anfrage gestellt? Ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist.

2

Identität prüfen — stellt die anfragende Person tatsächlich die anfragende Person? (Keine überzogenen Anforderungen, aber bei sensiblen Daten angemessene Verifikation.)

3

Zuständigkeit klären — wer im Unternehmen beantwortet die Anfrage?

4

Daten zusammenstellen — alle Systeme durchsuchen, in denen Daten der Person vorliegen könnten.

5

Antworten — vollständig, verständlich und kostenlos (bei Auskunftsanfragen). Bestätigungsschreiben für Löschungen und Berichtigungen.

6

Dokumentieren — die Anfrage, die Prüfung und die Antwort intern festhalten.

Achtung: Keine unbegründeten Ablehnungen

Betroffenenrechte können in bestimmten Ausnahmefällen eingeschränkt sein — etwa wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen. Diese Ausnahmen müssen aber begründet werden. Eine einfache Verweigerung ist rechtswidrig und kann zur Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde führen.