Datenschutz im Arbeitsverhältnis
Das Arbeitsverhältnis ist eine der sensibelsten Bereiche des Datenschutzes. Arbeitgeber verarbeiten eine Vielzahl personenbezogener Daten ihrer Mitarbeitenden — von der Bewerbung bis zum Austritt. Gleichzeitig haben Arbeitnehmer erhebliche Datenschutzrechte, die Arbeitgeber nicht übergehen dürfen.
Die Rechtsgrundlage findet sich vor allem in § 26 BDSG sowie in Art. 6 und 9 DSGVO.
Typische Themen im Beschäftigtendatenschutz
Bewerberdaten
- Welche Daten dürfen im Bewerbungsverfahren erhoben werden?
- Wie lange dürfen Bewerbungsunterlagen aufbewahrt werden?
- Wie werden abgelehnte Bewerbungen korrekt gelöscht?
Mitarbeiterüberwachung
- Sind Videoüberwachung am Arbeitsplatz, E-Mail-Kontrolle oder GPS-Ortung erlaubt?
- Unter welchen Voraussetzungen ist eine Überwachung zulässig?
- Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat?
Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarungen können als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung dienen (§ 26 Abs. 4 BDSG). Wir gestalten datenschutzkonforme Betriebsvereinbarungen zu Themen wie:
- IT-Nutzungsrichtlinien
- Zeiterfassungssysteme
- E-Mail- und Internetnutzung
- Videoüberwachung
BYOD und Homeoffice
Die Nutzung privater Geräte für dienstliche Zwecke (BYOD) und Homeoffice stellen besondere Anforderungen an den Datenschutz. Wir helfen bei der Erstellung praxistauglicher Richtlinien.
Verpflichtung auf Datengeheimnis
Mitarbeitende, die mit personenbezogenen Daten umgehen, müssen auf das Datengeheimnis verpflichtet werden. Wir erstellen entsprechende Verpflichtungserklärungen.
Löschkonzept für Mitarbeiterdaten
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen Mitarbeiterdaten gelöscht werden — aber nicht sofort und nicht vollständig. Steuer- und arbeitsrechtliche Aufbewahrungspflichten gehen vor. Wir erstellen für Sie ein klares Löschkonzept.