AGIDAT – Datenschutz | Informationssicherheit
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Datenschutz im Gesundheitswesen

Patientendaten schützen, Betrieb rechtssicher führen — wir kennen die Anforderungen.

Besondere Anforderungen im Gesundheitswesen

Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Datenkategorien überhaupt. Die DSGVO klassifiziert sie als „besondere Kategorien personenbezogener Daten” nach Art. 9 — mit erhöhten Schutzanforderungen und eingeschränkten Verarbeitungsgrundlagen.

Für Einrichtungen im Gesundheitswesen gelten zusätzlich spezifische Regelungen: Sozialgesetzbücher (SGB V, SGB XI), die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB), Landesgesundheitsgesetze und immer mehr digitale Anforderungen durch die Telematikinfrastruktur.

Für wen wir tätig sind

  • Arztpraxen (niedergelassen, Gemeinschaftspraxen)
  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
  • Krankenhäuser und Kliniken
  • Pflegeeinrichtungen (ambulant und stationär)
  • Physiotherapeuten, Zahnarztpraxen, Apotheken
  • Gesundheits-IT-Anbieter (Software, Apps, Plattformen)

Typische Themen in der Praxis

Praxissoftware und KIS

Praxisverwaltungssoftware (PVS) und Krankenhausinformationssysteme (KIS) verarbeiten hochsensible Patientendaten. Wir prüfen:

  • AVV mit dem Softwareanbieter
  • Zugriffsberechtigungen und Protokollierung
  • Datensicherung und Notfallkonzept

Telematikinfrastruktur (TI)

ePA, eRezept, KIM — die Digitalisierung im Gesundheitswesen bringt neue datenschutzrechtliche Fragen. Wir begleiten Sie bei der datenschutzkonformen Einführung.

Mitarbeiterschulungen

Medizinisches und pflegerisches Personal braucht praxisnahe Schulungen — nicht theoretische DSGVO-Vorlesungen. Unsere Schulungen sind auf den Alltag in Praxen und Pflegeeinrichtungen zugeschnitten.

Datenschutzverletzungen

Patientendaten versehentlich per Fax an falsche Nummer — was tun? Wir unterstützen bei der korrekten Reaktion und Meldung an die Aufsichtsbehörde.