AGIDAT – Datenschutz | Informationssicherheit
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Datenschutz für SaaS & Software

Als Softwareanbieter selbst Auftragsverarbeiter — rechtliche Pflichten kennen und erfüllen.

Softwareanbieter tragen besondere Verantwortung

Wenn Ihr Produkt personenbezogene Daten Ihrer Kunden verarbeitet, sind Sie in der Regel Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Das bedeutet: Ihre Kunden (die Verantwortlichen) schließen einen AVV mit Ihnen ab — und Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Infrastruktur und Prozesse die DSGVO-Anforderungen erfüllen.

Gleichzeitig sind Sie für die Daten Ihrer eigenen Nutzer (Registrierung, Nutzungsverhalten, Support-Anfragen) selbst Verantwortlicher.

Privacy by Design und Privacy by Default

Art. 25 DSGVO verpflichtet Softwareanbieter, Datenschutz bereits bei der Entwicklung zu berücksichtigen — nicht als Nachgedanke. Das bedeutet:

  • Datensparsamkeit: Nur die Daten erheben, die wirklich benötigt werden
  • Pseudonymisierung wo möglich
  • Standardmäßig datenschutzfreundliche Einstellungen (Privacy by Default)
  • Löschkonzepte direkt in der Software verankern

Wir beraten Ihre Entwicklungsteams und helfen bei der Umsetzung dieser Prinzipien in der Praxis.

Typische Aufgaben

AVV-Gestaltung als Auftragsverarbeiter

Wenn Ihre Kunden einen AVV mit Ihnen abschließen, muss dieser die Anforderungen von Art. 28 DSGVO erfüllen. Wir erstellen einen rechtssicheren Standard-AVV für Ihr Produkt.

Datenschutzerklärungen und Nutzungsbedingungen

Vollständige, verständliche und aktuelle Datenschutzerklärungen für Ihre Plattform — getrennt nach eigener Datenverarbeitung und Auftragsverarbeitung.

Technische Datenschutzberatung

Wie setzen Sie Datenlöschung, Datenexport (Betroffenenrechte), Audit-Logs und Pseudonymisierung technisch um? Wir übersetzen datenschutzrechtliche Anforderungen in konkrete technische Umsetzungsoptionen.