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Datenschutzverletzungen & Meldepflicht

Schnell handeln, korrekt melden, Schaden begrenzen — wir sind sofort zur Stelle.

Was ist eine Datenschutzverletzung?

Eine Datenschutzverletzung (auch „Datenpanne”) liegt nach Art. 4 Nr. 12 DSGVO vor, wenn personenbezogene Daten unbeabsichtigt oder unrechtmäßig vernichtet, verloren, verändert, unbefugt offengelegt oder zugänglich gemacht werden.

Beispiele: Hacker-Angriff, versehentliches Versenden einer E-Mail an falsche Empfänger, verlorenes Notebook, fehlerhafter Cloud-Zugriff.

Die 72-Stunden-Meldepflicht

Nach Art. 33 DSGVO müssen Sie eine Datenschutzverletzung innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde melden — sofern die Verletzung voraussichtlich ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt.

Die Meldung muss enthalten:

  • Art der Verletzung und betroffene Datenkategorien
  • Anzahl der betroffenen Personen und Datensätze
  • Name und Kontaktdaten des DSB
  • Wahrscheinliche Folgen der Verletzung
  • Ergriffene oder geplante Abhilfemaßnahmen

Benachrichtigung Betroffener (Art. 34 DSGVO)

Wenn die Datenpanne ein hohes Risiko für die betroffenen Personen darstellt, müssen Sie diese zusätzlich direkt informieren — unverzüglich und in klarer Sprache.

Was wir für Sie tun

  1. Sofortbewertung — Liegt eine meldepflichtige Verletzung vor?
  2. Beweissicherung — Was ist passiert, welche Daten sind betroffen?
  3. Meldung — Erstellung und Einreichung bei der Aufsichtsbehörde
  4. Betroffenenkommunikation — Falls erforderlich
  5. Dokumentation — Pflichtgemäße interne Protokollierung (Art. 33 Abs. 5)
  6. Nachbereitung — Was muss geändert werden, um Wiederholung zu verhindern?

Prävention ist besser als Reaktion

Wir helfen Ihnen nicht nur im Ernstfall, sondern auch dabei, Datenpannen von vornherein zu vermeiden: durch klare Prozesse, geschulte Mitarbeitende und technische Maßnahmen.