AGIDAT – Datenschutz | Informationssicherheit
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Auftragsverarbeitung & AVV

Dienstleister rechtssicher einbinden — Haftungsrisiken minimieren, Pflichten erfüllen.

Was ist eine Auftragsverarbeitung?

Wenn Sie einen externen Dienstleister beauftragen, der dabei personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, liegt eine Auftragsverarbeitung vor. Typische Beispiele: Cloud-Dienste, E-Mail-Provider, Lohnbuchhaltungssoftware, CRM-Systeme, IT-Dienstleister.

In solchen Fällen schreibt Art. 28 DSGVO den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) vor. Fehlt dieser, haften Sie als Auftraggeber — auch wenn der Fehler beim Dienstleister liegt.

Was muss ein AVV enthalten?

Ein rechtskonformer AVV nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO muss mindestens regeln:

  • Gegenstand, Dauer und Art der Verarbeitung
  • Zweck der Verarbeitung und Art der Daten
  • Kategorien betroffener Personen
  • Pflichten und Rechte des Verantwortlichen
  • Weisungsgebundenheit des Auftragsverarbeiters
  • Regelungen zu Unterauftragsverarbeitern
  • Unterstützungspflichten (Betroffenenrechte, Meldepflichten)
  • Löschung oder Rückgabe der Daten nach Auftragsende

Drittlandtransfers: Besondere Vorsicht bei US-Diensten

Viele verbreitete Dienste (Google, Microsoft, Salesforce, HubSpot etc.) übertragen Daten in die USA oder andere Drittländer. Seit dem Schrems-II-Urteil müssen Sie sicherstellen, dass ein angemessenes Datenschutzniveau besteht.

Wir prüfen:

  • Ob ein gültiger Übermittlungsmechanismus vorliegt (EU-US Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln)
  • Ob zusätzliche technische Maßnahmen erforderlich sind
  • Ob die Nutzung des Dienstes ggf. zu riskant ist

Unser Vorgehen

  1. Bestandsaufnahme aller Ihrer Dienstleister
  2. Klassifizierung nach AVV-Pflicht (ja/nein/unklar)
  3. Prüfung bestehender AVV auf Vollständigkeit
  4. Erstellung oder Nachbesserung fehlender oder mangelhafter AVV
  5. Dokumentation im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten